Tätigkeitsbereiche

Wir bieten Ihnen Beratung, Planung und Bewertung Ihrer Vorhaben mit Blick auf alle Belange hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes. Ob Artenschutzprüfung, Verträglichkeitsstudien aller Art, Windkraftplanung, Gutachten im Rahmen der Eingriffsregelung und vieles mehr – Sie profitieren von einem interdisziplinär aufgestellten Team und unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Umweltplanung. Über unser Arbeitsspektrum können Sie sich auf diesen Seiten informieren. Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Unsere Arbeitsschwerpunkte sind


  • Artenschutzprüfungen
  • FFH- und Vogelschutz-Verträglichkeitsstudien (Verträglichkeitsstudien nach Artikel 6 FFH-Richtlinie bzw. §34 BNatSchG)
  • Ökologische Baubegleitung
  • Monitoringuntersuchungen an Windkraftanlagen (Totschlag-, Gondelmonitoring etc.)
  • Expertisen zum Natur- und Landschaftsschutz (Schutzwürdigkeitsgutachten, Stellungnahmen zu Schutzgebietsverordnungen)
  • Fachliche Stellungnahmen zum europäischen Naturschutz (Fauna-Flora-Habitat (FFH-) Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie)
  • Umweltverträglichkeitsstudien (nach UVPG)
  • Gutachten im Rahmen der Eingriffsregelung und zur ökologischen Aufwertbarkeit von Flächen (Flächenpool, Ökopunktekonto)
  • Landschaftsplanung und Stellungnahmen zur Landschaftsplanung
  • faunistische und vegetationskundliche Bestandsaufnahmen sowie Bestandsaufnahmen von Biotoptypen
  • naturschutzfachliche Flächenbewertung
  • Gutachten zur Rekultivierung und Renaturierung von Flächen
  • ökologische Grundlagenforschung im Bereich Vegetationskunde und Faunistik (z. T. in Zusammenarbeit mit Universitäten)
  • naturschutzfachliche Beratung (von Städten, Verbänden, Gemeinden, Behörden, Industrie, Gewerbe, Grundbesitzern, Anwälten, Parteien sowie weiteren Betroffenen in sämtlichen Bereichen des angewandten Naturschutzes)
  • Unsere Arbeitsschwerpunkte sind


    • Artenschutzprüfungen
    • FFH- und Vogelschutz-Verträglichkeitsstudien (Verträglichkeitsstudien nach Artikel 6 FFH-Richtlinie bzw. §34 BNatSchG)
    • Ökologische Baubegleitung
    • Monitoringuntersuchungen an Windkraft-anlagen (Totschlag-, Gondelmonitoring etc.)
    • Expertisen zum Natur- und Landschaftsschutz (Schutzwürdigkeitsgutachten, Stellungnahmen zu Schutzgebietsverordnungen)
    • Fachliche Stellungnahmen zum europäischen Naturschutz (Fauna-Flora-Habitat (FFH-) Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie)
    • Umweltverträglichkeitsstudien (nach UVPG)
    • Gutachten im Rahmen der Eingriffsregelung und zur ökologischen Aufwertbarkeit von Flächen (Flächenpool, Ökopunktekonto)
    • Landschaftsplanung und Stellungnahmen zur Landschaftsplanung
    • faunistische und vegetationskundliche Bestandsaufnahmen sowie Bestandsaufnahmen von Biotoptypen
    • naturschutzfachliche Flächenbewertung
    • Gutachten zur Rekultivierung und Renaturierung von Flächen
    • ökologische Grundlagenforschung im Bereich Vegetationskunde und Faunistik (z. T. in Zusammenarbeit mit Universitäten)
    • naturschutzfachliche Beratung (von Städten, Verbänden, Gemeinden, Behörden, Industrie, Gewerbe, Grundbesitzern, Anwälten, Parteien sowie weiteren Betroffenen in sämtlichen Bereichen des angewandten Naturschutzes)
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